Die Versorgung mit einer zeitgemäßen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur -und damit einer qualitativ guten Internetverbindung- nimmt in Wirtschaft und Gesellschaft verständlicherweise einen hohen Stellenwert ein. Durch das Fortschreiten der Digitalisierung im Alltag sowie in der Arbeitswelt werden hohe Anforderungen an die flächendeckende Verfügbarkeit von Bandbreiten gestellt.

Die Breitbandversorgung hat sich so in den letzten Jahren zu einem der ganz wesentlichen Standortfaktoren entwickelt.

 

Die Zuständigkeit liegt hier aber bekanntermaßen bei den Telekommunikationsunternehmen (TKUs / Netzbetreibern), die insbesondere im ländlichen Raum zu einem zukunftsfähigen Glasfaserausbau regelmäßig aber nur dann bereit sind, wenn eine ausreichende Nachfragebündelung erzielt werden kann oder wenn vorhandene Wirtschaftlichkeitslücken von staatlicher Seite über Fördermittel geschlossen werden.

Vorausgesetzt, dass der Staat überhaupt Fördermittel bereitstellt, ist der Weg bis zu dem eine Förderperspektive eingeräumt wird, aber beschwerlich und vor allem extrem zeitaufwendig.

Vorrangig bleibt zunächst stets, über ein vorgeschaltetes öffentliches Markterkundungsverfahren zu hinterfragen, ob TKUs sich in absehbarer Zeit und verbindlich zu einem eigenwirtschaftlichen Ausbau entschließen. Ist dies nämlich der Fall besteht keine Notwendigkeit, mit einer staatlichen Subventionierung in den Markt einzugreifen.

 

Vor diesem Hintergrund hat meine Verwaltung in den letzten Jahren alle sich bietende Möglichkeiten zur Verbesserung der Breitbandversorgung genutzt (insbesondere diverse Förderprogramme, wie Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Förderprogramm „Weiße Flecken“ -Aufgreifschwelle hier aber nur bei Übertragungsraten unter 30 Mbit/s- Förder-Sonderaufrufe Gewerbegebiete, Krankenhäuser, Schulen / Realisierung Eigenwirtschaftlicher Ausbaumaßnahmen in verschiedenen Ortschaften durch die Nutzung enger Kontakte zu den TKUs, wie zuletzt in der Kernstadt und in Hoven durch die Deutsche Telekom oder in zahlreichen Dörfern -in den nächsten Monaten erfolgt auch noch der Ausbau in der Ortschaft Schwerfen- durch die Deutsche Glasfaser)

Glasfaserkabel - Quelle: wikimediaGlasfaserkabel - Quelle: wikimedia

 

Aber trotz dieser enormen Anstrengungen gibt es im Stadtgebiet Zülpich aktuell immer noch etwa 1.200 Adressen, die als unterversorgt einzustufen sind. Die TKUs sehen sich hier auch nicht in der Lage, der Stadt Zülpich eine verlässliche Perspektive auf weitere eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen einzuräumen.

Diese Ausgangssituation habe ich daher mit meiner Verwaltung bereits im Laufe der aktuellen Legislaturperiode zum Anlass genommen, einem kreisweiten Projekt, mit dem Fördermittel von Bund und Land zur Ausräumung dieser s.g. „Grauen Flecken“ (ursprüngliche Aufgreifschwelle für Gebiete mit Internetverbindungen von weniger als 100 bzw. 200 Mbit/s, inzwischen ausgeweitet auf Gebiete, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen) generiert werden sollen, beizutreten.

Der Sachstand stellt sich hier inzwischen so dar, dass über den Kreis Euskirchen als Koordinator das öffentliche Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde und termingerecht Förderanträge bei den Bewilligungsbehörden eingereicht wurden. Hierneben konnte bereits das Vergabeverfahren zur Auswahl von Netzbetreibern gestartet werden.

Eine erwartete Bewilligung der beantragten Fördermittel vorausgesetzt, ist von einer baulichen Umsetzung der Ausbaumaßnahmen bezogen auf das gesamte Kreisgebiet im Zeitraum 2026 – 2031 auszugehen.

Von einer zeitlichen Konkretisierung für das Ausbaugebiet Stadt Zülpich ist erst in den nächsten Monaten auszugehen, wenn der zu beauftragende Netzbetreiber feststeht.

 

An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass der Rat der Stadt Zülpich bereits Ende 2023 meinem Vorschlag gefolgt ist und für eine städtische Beteiligung an diesem Wirtschaftslückenmodell die Voraussetzungen zur Finanzierung des 20%igen kommunalen Eigenanteils (rd. 1 Mio. €) geschaffen hat.

 

Neben dem Lückenschluss im Bereich der Breitbandinfrastruktur wird selbstverständlich aber auch der bereits eingeschlagene Weg der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen in der kommenden Legislaturperiode konsequent weiterverfolgt und ein Schwerpunktthema sein.

Ohne die Menschen aus den Augen zu verlieren sollen digitale Verwaltungsprozesse -wenn möglich- weiter ausgebaut werden, damit künftig vieles online erledigt werden kann.

Ziel ist eine nutzerfreundliche (orts- und zeitunabhängige), sichere und schnelle Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung.

  

Sie können versichert sein, dass ich auch bei diesen Themen am Ball bleibe, um für Zülpich das maximal beste Ergebnis heraus zu holen.